Projektziel:
Im Rahmen des Forschungsauftrages "Datenschutzrechtliche Voraussetzungen und Folgen des Begriffs der öffentlich zugänglichen Datei" (OEZUDAT) eines österreichischen Bonitätsauskunftsdienstes untersuchte das IRI u.a. die Fragen, ob eine Bonitätsdatenbank eine öffentlich zugängliche Datei gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 ist und ob den Betroffenen ein zur Datenlöschung führendes Widerspruchsrecht zukommt. Zudem behandelt das erstellte Gutachten auch allgemeine datenschutzrechtliche Fragen zur Tätigkeit von Bonitätsauskunfteien, dabei wurde auch ein Rechtsvergleich zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und eine europarechtliche Analyse (insbesondere bezüglich Artikel 14 Datenschutz-RL) vorgenommen.
Projekveröffentlichungen