Tim W. Dornis, Künstliche Intelligenz und Vertragsschluss, AcP 223 (2023), 717-746
Künstlich-intelligente Systeme kommen mittlerweile auch beim Vertragsschluss zum Einsatz, etwa als Agenten auf Online-Marktplätzen oder Finanzmärkten. Die KI schlüpft dabei in die Rolle des Menschen – sie ermittelt und bewertet die vertragsrelevanten Umstände und bewirkt die Einigung. Auch aktives Verhandeln scheint nur eine Frage der Zeit. Die KI handelt dabei autonom und frei von menschlicher Steuerung. Entsprechend ungeklärt ist die dogmatische Einordnung: Welchen Status hat die KI bei der Bildung des Willens und bei Abgabe einer Erklärung? Kommt überhaupt ein Vertrag zustande? Was gilt bei Fehlfunktionen?
Der Beitrag versucht eine Einordnung.