RAin Cara Warmuth untersucht in ihrem Artikel „§ 313 BGB in Zeiten der Corona-Krise – am Beispiel der Gewerberaummiete“, ob sich Gewerbetreibende, die von behördlichen Schließungsanordnungen betroffen sind, auf eine Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB gegenüber ihren Vermietern berufen können. (Hier abrufbar auf beck-online.de)
Der Artikel erschien in der 1. Ausgabe der COVuR (COVID-19 und Recht) 2020, 16 ff.
Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht von Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge), welcher dem Institut für Rechtsinformatik angegliedert ist.