Soeben ist der Beitrag "Arzthaftung beim Einsatz von KI und Robotik" von Prof. Eichelberger in ZfPC 2023, 209-214 erschienen.
Prof. Eichelberger geht dort Fragen der Arzthaftung beim Einsatz von KI und Robotik bei der medizinischen Behandlung nach.
Zum einen wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Besonderheiten solche Systeme eingesetzt werden dürfen oder möglicherweise sogar eingesetzt werden müssen. Stichworte hier sind insbesondere Therapiefreiheit, Neulandmethode, Aufklärung und Einwilligung sowie (ggf. unzulässige) Delegation an Nichtärzte.
Zum anderen wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzen der ein solches System einsetzende Arzt für etwaige Fehlfunktionen des Systems haftet. Neben allgemeinen Haftungsfragen für "Fehlfunktionen" von KI (§§ 278, 831 BGB, Gefährdungshaftung, Eigenhaftung des Systems, Fondslösungen etc.) sehen hier spezifisch arzthaftungsrechtliche Aspekte - Privilegierung bei horizontaler Arbeitsteilung sowie das vollbeherrschbare Risiko (§ 630h Abs. 1 BGB) - im Mittelpunkt.
Weitere Publikationen von Prof. Eichelberger zum Thema:
- Arzthaftung, in: Chibanguza/Kuss/Steege (Hrsg.), Handbuch Künstliche Intelligenz - Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos, 2022, S. 655-674
- Zivilrechtliche Haftung für KI und smarte Robotik, in: Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter (Hrsg.), Rechtshandbuch Künstliche Intelligenz und Robotik, 2020, § 5 (S. 172-199)
- Der Vorschlag einer „Richtlinie über KI-Haftung“, in: Der Betrieb 2022, 2783-2789
- Das neugefasste Werbeverbot für Fernbehandlung (§ 9 HWG n.F.) – Doch keine Liberalisierung?, in: WRP 2022, 679-682
- Werbung für ärztliche Fernbehandlungen, in: FS Harte-Bavendamm, 2020, S. 289-302