Kürzlich ist Band IV des Handbuchs des Verwaltungsrechts erschienen. Bei diesem Handbuch handelt es sich um eine auf zwölf Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern (Wolfgang Kahl und Markus Ludwigs) und rund 250 Beitragenden basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft wendet. Es hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen.
Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.
Der Beitrag von Prof. Dr. Margrit Seckelmann beschäftigt sich mit „Partizipation und Akzeptanz bei der Zulassung von Großvorhaben“ und kommt zu dem Ergebnis, dass mehr Partizipation nicht notwendigerweise zu mehr Akzeptanz von Infrastruktur- und anderen Großvorhaben führt. Auch die Digitalisierung von Beteiligungsverfahren stelle nicht gleichsam das Ei des Kolumbus dar, mit dem alle Probleme gelöst seien. Vielmehr sei Folgendes festzuhalten: „Die zentrale Aufgabe der Verwaltung ist es nun, sich im Zeichen der digitalen Transformation gleichsam neu zu erfinden, ohne die berechtigten Erwartungen der Öffentlichkeit an ihre Neutralität aufzugeben.“