Prof. Dr. Jan Eichelberger verfasste einen Beitrag zum Thema "Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverstößen" (S. 137-156). Professor Eichelberger untersucht die unionsrechtlichen Vorgaben zur Auslegung und Anwendung des in Art. 82 Abs. 1 DS-GVO enthaltenen Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverstößen. Er zeigt, dass dieser Schadensersatzanspruch den Betroffenen zwar vollständig entschädigen soll, dass jedoch weder die DS-GVO noch das sonstige Unionsrecht einen - bspw. aus Präventionserwägungen - überkompensatorischen Schadensersatz gebietet. Zu entschädigen ist nur ein tatsächlich entstandener Schaden.
Prof. Dr. Christian Heinze verfasste als Mitherausgeber der Festschrift einen Beitrag zur "Patentverletzung durch Entwicklung, Anwendung und Verbreitung künstlicher neuronaler Netze" (S. 663-710). Prof. Heinze untersucht dort mögliche Verletzungshandlungen und die Zurechnung "autonomer" Verletzungshandlungen von KI-Systemen.
Der mit der Festschrift Geehrte, Professor Dr. Prof. h.c. Jürgen Taeger, war ab 1982 am Institut für Rechtsinformatik als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Hochschulassistent von Prof.em. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kilian, dem Gründer und damaligen Leiter des Instituts für Rechtsinformatik, tätig, wurde hier 1987 promoviert und schließlich 1994 mit einer Arbeit zur außervertraglichen Haftung für fehlerhafte Computerprogramme habilitiert. 1996 nahm Jürgen Taeger einen Ruf an die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg an; Ende Oktober wurde er dort in den Ruhestand verabschiedet.
Die Festschrift für Jürgen Taeger ist im Verlag Recht und Wirtschaft erschienen. (Nähere Informationen finden Sie hier unter shop.ruw.de)