Soeben ist die Kommentierung der Kunstfreiheit im Berliner Kommentar zum Grundgesetz erschienen. In dem von Karl-Heinz Friauf (Begr.), Wolfram Höfling, Stephan Rixen und Steffen Augsberg herausgegebenen Grundgesetzkommentar fehlte bislang eine Kommentierung von Art. 5 Abs. 3 S. 1 (1. Var.) GG. Prof. Dr. Margrit Seckelmann hat diese nunmehr vorgenommen und geht dabei auch auf aktuelle Herausforderungen für die Kunstfreiheit im Zeichen der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz ein.