Immer mehr alltägliche Bedürfnisse lassen sich heutzutage digital befriedigen: Ob Rezeptideen, Zeitungsartikel, Home-Workouts, Tutorials oder Testberichte — all'' diese auf Informationen beruhenden Leistungen sind meist nur wenige Klicks entfernt und in der Regel sogar „kostenlos“ abrufbar. Dass hinter diesen Leistungen in der Regel wirtschaftliche Interessen verborgen liegen, ist kein Geheimnis. Dabei wäre es aus Sicht der Anbieter mitunter sogar bitter nötig eine Gegenleistung von wirtschaftlichem Wert von den Nutzer*innen zu erhalten. So liegt es beispielsweise in der Natur der Sache, dass im Qualitätsjournalismus die Finanzierung für die journalistische Arbeit gesichert sein muss. Ohne gesicherte Finanzierung sind Abstriche an der Qualität zu erwarten.
Aber was tun, wenn der originär synallagmatische Weg — wo Geld sich als sinnvolle Gegenleistung erwiesen hat — für die „bloße“ Bereitstellung von Informationen ungeeignet ist? Denn das Problem liegt weniger in der Zahlungsunwilligkeit der Nutzer*innen, als in der Schwierigkeit Kleinstbeträge für die abgerufenen Informationen in einem unkomplizierten Verfahren abzurechnen.
Diese finanzielle Lücke lässt sich im Rahmen von personalisierter Werbung und Personendatenwirtschaft schließen. Einfacher gesagt: Informationen als Leistung gegen Nutzer*innendaten als Gegenleistung. Spätestens seit dem Cambridge-Analytica-Skandal ist Vielen bewusst, dass hinter dem Handel mit Nutzer*innendaten ein beachtliches wirtschaftliches Interesse steht.
Zum Aufsatz
In welchem (Spannungs)verhältnis die Personendatenwirtschaft zur DSGVO und der ePrivacy-Gesetzgebung steht, ergründet Professor Maximilian Becker vom Institut für Rechtsinformatik in seinem kürzlich veröffentlichen Aufsatz „Consent Management Platforms und Targeted Advertising zwischen DSGVO und ePrivacy-Gesetzgebung“ (CR 2021, 87–98).
Dabei gibt Professor Becker einen ausführlichen Überblick über die Hintergründe von Consent Management Platforms (also den bekannten Pop-Up-Fenstern für diverse datenschutzrechtliche Einwilligungen bezüglich der besuchten Websites) sowie über die Datenverarbeitungsvorgänge und Voraussetzungen für hochpersonalisierte Werbung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden datenschutz- und IT-rechtlich bewertet.
Zugriff auf den Volltext
Mitglieder der LUH können den Aufsatz im Zeitschriftenlesesaal der TIB am Conti-Campus im Printformat lesen. Dort ist der Artikel im aktuellen Heft 2 (2021) der „Computer und Recht“ auf den Seiten 87—98 zu finden (CR 2021, 87—98).