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Vortrag von Prof. Dr. Margrit Seckelmann zu „Kontextsensibler Grundrechtsdogmatik“ an der Universität zu Köln

Vortrag von Prof. Dr. Margrit Seckelmann zu „Kontextsensibler Grundrechtsdogmatik“ an der Universität zu Köln

Prof. Dr. Margrit Seckelmann steht am Redepult. Neben ihr ist die Präsentation zur Kunstfreiheit zu sehen. Prof. Dr. Margrit Seckelmann steht am Redepult. Neben ihr ist die Präsentation zur Kunstfreiheit zu sehen. Prof. Dr. Margrit Seckelmann steht am Redepult. Neben ihr ist die Präsentation zur Kunstfreiheit zu sehen.
© Angelika Scherb

Anlässlich des 70. Geburtstags von Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A. fand am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln ein Symposium zum Thema „Kontextsensible Grundrechtsdogmatik“ statt, das von Prof. Dr. Stephan Rixen organisiert wurde.

Prof. Dr. Margrit Seckelmann hielt in diesem Rahmen einen Vortrag zu „Selbstreferentielle Grundrechtsdefinition: Kunst, Kommunikation, Religion“ und konzentrierte sich hierbei vor allem auf die Kunstfreiheit. Sie hatte dabei die Gelegenheit, ihre Kommentierung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 (1. Var.) GG einem Publikum aus Staatsrechtslehrerinnen vorzustellen, die in Kürze im Berliner Kommentar (hg. von Wolfram Höfling, Stephan Rixen und Steffen Augsberg) erscheinen wird.