Entstehung des Instituts
Mit der Entwicklung der Informationstechnologie seit Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden völlig neue juristische Probleme. Diese konnten innerhalb der herkömmlichen Strukturen und Arbeitsmethoden im Recht nicht angemessen gelöst werden. Zugleich eröffneten sich durch die Konstruktion von Datenbanken und die zunehmende Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme neue Anwendungsbereiche für den Computereinsatz in der juristischen Praxis. Die Analyse und Bewertung der Voraussetzungen, Anwendungen und Folgen der Informationstechnologie im Recht erforderte nun die interdisziplinäre und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Juristen, Informatikern und Ökonomen. Dieses Phänomen bezeichnen wir heute als Rechtsinformatik. Genauer gesprochen handelt es sich dabei um eine angewandte Informatik, die – ähnlich wie die Medizininformatik und die Wirtschaftsinformatik – die Umwälzungen durch die Informationstechnologie im jeweiligen Fach theoretisch und praktisch erfassen soll.
Bereits im Jahr 1978 wurde auf Initiative von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kilian eine „Forschungsstelle für Informationstechnologie“ an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hannover eingerichtet. Das Institut für Rechtsinformatik wurde sodann durch Erlass des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Johann-Tönjes Cassens, im Jahr 1983 konstituiert.
Akademischer Mittelbau
Inzwischen ist das Institut auf eine Größe von ca. 50 Mitarbeitenden gewachsen. Dazu hat maßgeblich die erfolgreiche Einwerbung zahlreicher Drittmittelprojekte durch Prof. Dr. Nikolaus Forgó und Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M. in den letzten Jahren beigetragen, wodurch neue Stellen im akademischen Mittelbau geschaffen werden konnten.
Durch die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages am 22. Mai 2013 zwischen der Leibniz Universität Hannover und der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) wurde die Einrichtung des Lehrstuhls von Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht am Institut ermöglicht. In diesem Zusammenhang wurden weitere neue Stellen am Institut geschaffen.
Erweiterung des Studienangebots im Bereich der Rechtsinformatik
EULSIP LL.M. IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums
Seit 1993 starten zu jedem Wintersemester Studierende aus aller Welt ein Masterstudium in Hannover mit dem Ziel, einen postgradualen Masterabschluss (LL.M.) im Bereich des IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums zu erwerben. Der Studiengang wird im Rahmen des European Legal Informatics Study Programme (EULISP) angeboten und vom Institut für Rechtsinformatik koordiniert. An EULISP nehmen zwölf europäische Einrichtungen im Bereich der Rechtsinformatik teil.
LL.B. IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums
Einen weiteren Meilenstein setzte das Institut mit der Einrichtung des Bachelorstudiengangs IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (LL.B.), welcher im Jahr 2011 zum ersten Mal durchgeführt wurde. Die Initiative ging von Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) und Dr. Malek Barudi aus.
Andre Sabellek wurde dabei die schwere Aufgabe zuteil, als Projektkoordinator einen Modulkatalog und eine Prüfungsordnung zu entwerfen. Außerdem mussten Partneruniversitäten von einer Kooperation überzeugt werden.
Die Akkreditierung erfolgte im Sommer 2011.
Zum Wintersemester 2014/2015 hat Prof. Dr. Christian Heinze LL.M. (Cambridge) Herrn Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) als Verantwortlichen des LL.B Studiengangs abgelöst.
Internationale Beziehungen
Als eine sich stets im Wandel befindliche Wissenschaft ist die Rechtsinformatik auf Austausch zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Lehr- und Forschungseinrichtungen bedacht.
Dabei ist das Institut daran interessiert, alte Beziehungen zu pflegen und stets neue aufzubauen. Als Teil der FIRILITE-Gruppe (Federation of International Research Institutes on Law and Information Technology in Europe) wird das Institut diesem Anspruch gerecht. Die FIRILITE-Group ist ein Verein nach belgischem Recht, in dem die wichtigsten Forschungseinrichtungen im Bereich der Rechtsinformatik zusammenarbeiten. Es werden Tagungen organisiert und gemeinsame Forschungsprojekte im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt.
Das Institut ist an der Erweiterung der Rechtsinformatik in der Europäischen Union im Forschungs- und Lehrbereich beteiligt. So fanden zum Beispiel Regierungsberatungen im Rahmen europäischer Forschungsprojekte in Litauen und Lettland statt. An der Universität Wilna (Vilnius) wurde ein Forschungszentrum für Rechtsinformatik mit Unterstützung des Instituts für Rechtsinformatik gegründet und ein neues Curriculum entwickelt.
Darüber hinaus wurde an der Universität Breslau (Wroclaw) auf Anregung von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kilian ein Forschungszentrum für Informations- und Telekommunikationsrecht eingerichtet (CBKE). Gemeinsame Workshops in Hannover oder Breslau vervollständigen die Zusammenarbeit. Im Jahre 2002 wurde auf Anregung des Instituts ein Freundschaftsvertrag zwischen den Universitäten Hannover und Breslau (Wroclaw) abgeschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Rechtsinformatik beteiligen sich im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten weiterhin an internationalen Tagungen.